In der Beratung von Geflüchteten kommt der Kooperation von Beratungsstellen und anwaltlicher Vertretung besondere Bedeutung zu. Zu beachten sind dabei die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die es Beratungsstellen ermöglichen, auf rechtliche Fragen einzugehen, zugleich aber hierfür auch die Zusammenarbeit mit Volljurist*innen vorsehen. Die Broschüre erläutert hier anhand zahlreicher Beispiele, bei welchen Beratungsthemen Schnittstellen zwischen der Sozialberatung und der anwaltlichen Vertretung entstehen und in welchen Konstellationen ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin hinzugezogen werden sollte. Die einzelnen Abschnitte behandeln die folgenden Themen:
- Soziale Beratung von Geflüchteten: Grundsätze und Rollenverständnis der beratenden Person
- Das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) als rechtliche Grundlage der Beratungsarbeit
- Einblick in die Soziale Beratung von Geflüchteten
- Schnittstellen zwischen sozialer Beratung und anwaltlicher Tätigkeit
- Praktische Hinweise und Fälle aus der Beratung
- Gegenseitige Erwartungen und Best-Practice Standards
Erarbeitet wurde die Broschüre von Eileen Hagebölling und Jens Dieckmann. Eileen Hagebölling ist beim DRK-Landesverband Westfalen-Lippe e.V. zuständig für die Koordination der Beratungsstellenund für die Organisation von Fortbildungen, Jens Dieckmann ist Rechtsanwalt in Bonn und Mitglied der Rechtsberaterkonferenz der Wohlfahrtsverbände und des UNHCR.