Mit der Einfügung von § 25a in das Aufenthaltsgesetz wurde im Juli 2011 eine stichtagsfreie Bleiberechtsregelung für einen Teil der in Deutschland aufgewachsenen und gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden geschaffen:
Arbeitshilfe des "Projekts Q" der GGUA Flüchtlingshilfe und des Paritätischen Gesamtverbands zur Umsetzung des § 25a AufenthG (Stand September 2011)
Informationen zum § 25a AufenthG (Stand 30.6.2011)vom Diakonisches Werk Baden, Diakonisches Werk Württemberg, Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg, Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart