Das Bundesfamilienministerium hat die »Mindeststandards zum Schutz in Flüchtlingsunterkünften« in einer aktualisierten Fassung veröffentlicht. Sie bieten Leitlinien für die Erstellung und die Umsetzung von Schutzkonzepten in jeder Form von Unterkünften für geflüchtete Menschen. Die Mindeststandards waren ursprünglich aus einem gemeinsamen Projekt mit UNICEF und zahlreichen NGOs hervorgegangenen. Sie wurden nun unter Beteiligung dieser Organisationen sowie von Landes- und kommunalen Behörden überarbeitet. Ergänzt werden die Mindeststandards durch Annexe zur Umsetzung von Gewaltschutzkonzepten für LSBTI*-Geflüchtete, für Geflüchtete mit Behinderung und für Geflüchtete mit Traumafolgestörungen.