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Aktualisierte Mindeststandards für Sammelunterkünfte

Das Bundesfamilienministerium hat die »Mindeststandards zum Schutz in Flüchtlingsunterkünften« in einer aktualisierten Fassung veröffentlicht (April 2021)

MINDESTSTANDARDS zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften (extern)

Das Bundesfamilienministerium hat die »Mindeststandards zum Schutz in Flüchtlingsunterkünften« in einer aktualisierten Fassung veröffentlicht. Sie bieten Leitlinien für die Erstellung und die Umsetzung von Schutzkonzepten in jeder Form von Unterkünften für geflüchtete Menschen. Die Mindeststandards waren ursprünglich aus einem gemeinsamen Projekt mit UNICEF und zahlreichen NGOs hervorgegangenen. Sie wurden nun unter Beteiligung dieser Organisationen sowie von Landes- und kommunalen Behörden überarbeitet. Ergänzt werden die Mindeststandards durch Annexe zur Umsetzung von Gewaltschutzkonzepten für LSBTI*-Geflüchtete, für Geflüchtete mit Behinderung und für Geflüchtete mit Traumafolgestörungen.


Hinweis

Aufgrund vielfältiger Gesetzesänderungen können einzelne Arbeitshilfen in Teilen nicht mehr aktuell sein. Wir bemühen uns, so schnell wie möglich eine aktualisierte Version zu verlinken. Bis dahin bitten wir Sie, auf das Datum der Publikation zu achten und zu überprüfen, ob die Informationen noch korrekt sind.

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