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Aktualisierte Übersicht zur "Residenzpflicht"

Der Flüchtlingsrat Brandenburg und Pro Asyl haben im März 2014 eine aktualisierte Übersicht zu den räumlichen Aufenthaltsbeschränkungen von Asylsuchenden und von Personen mit einer Duldung vorgelegt.

 

Die Synopse Die neuen Formen der "Residenzpflicht" wurde von Kay Wendel vom Flüchtlingsrat Brandenburg aktualisiert und erweitert. Sie behandelt die folgenden Themen:

  • Änderungen der Aufenthaltsbeschränkungen für Asylsuchende bzw. "geduldete" Personen seit Juli 2010;
  • Ausschlussgründe von diesen Regelungen;
  • Regelungen für  Ermessensentscheidungen bei der Erteilung von Verlassenserlaubnissen des zugewiesenen Aufenthaltsbereichs;
  • Aufenthaltsbeschränkung für Asylsuchende, die sich in  Erstaufnahmeeinrichtungen aufhalten;
  • Gebühren   für   die   Erteilung   einer   Verlassenserlaubnis
  • Verhängung von Geld- oder Freiheitsstrafen wegen Verstößen gegen die räumliche Aufenthaltsbeschränkung.

Die Zusammenstellung basiert auf den Verordnungen und Erlassen der Bundesländer sowie auf Auskünften der Landesinnenministerien und -senate.

Seit Januar 2013 wurden die entsprechenden Regelungen in neun Bundesländern geändert. So haben die Länder Hamburg, Schleswig-Holstein und Bremen sogenannte "Generalerlaubnisse" eingeführt, mit denen das vorübergehende Verlassen des Bundeslands ermöglicht wird. Niedersachsen und Bremen haben außerdem den zugewiesenen Aufenthaltsbereich für Asylsuchende (nicht aber für "geduldete" Personen) auf das Gebiet des jeweils anderen Bundeslands ausgedehnt.

  • Die Synopse Die neuen Formen der Residenzpflicht steht bei beim Flüchtlingsrat Brandenburg bzw. auf der Projektseite residenzpflicht.info zum Download zur Verfügung.