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Hinweise zur Gesundheitsversorgung von Asylsuchenden und Personen mit Duldung

Der Paritätische Gesamtverband hat neue Hinweise zur aktuellen Rechtslage bei der Gesundheitsversorgung von Asylsuchenden und "geduldeten" Personen veröffentlicht.

Asylsuchende und Personen mit einer Duldung beziehen in der Regel Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Das Bundesverfassungsgericht hat im Juli 2012 festgestellt, dass die Höhe der Leistungen nach diesem Gesetz nicht verfassungsgemäß sind. Die Regelungen des Gesetzes, die die Grundleistungen betreffen, sind seitdem außer Kraft.

Nicht geäußert hat sich das Bundesverfassungsgericht zu der Frage, ob die im Asylbewerberleistungsgesetz vorgesehenen Einschränkungen bei der Gesundheitsversorgung mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Einige in diesem Zusammenhang immer wieder auftretenden Probleme (z.B. Übernahme von Behandlungskosten, wenn diese nicht vorab genehmigt wurden) sind aber zwischenzeitlich in der sozialgerichtlichen Rechtsprechung behandelt worden. Die von Claudius Voigt verfassten Hinweise des Paritätischen Gesamtverbands informieren über diese Rechtsprechung sowie über weitere Änderungen, die für die Beratungspraxis interessant sind.

  • Die Hinweise des Paritätischen Gesamtverbands, "Gesundheitsversorgung im AsylbLG" (Stand: April 2014)<link fileadmin user_upload redaktion dokumente stellungnahmen download herunterladen der datei> finden Sie hier.