Mit <link fileadmin user_upload redaktion dokumente download herunterladen der datei>Erlass vom 8.6.2011 hat das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Integration des Landes Schleswig-Holstein mitgeteilt, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) derzeit Abschiebungen in die Republik Jemen für nicht vertretbar hält. Das BAMF wird auch ohne einen offiziellen Entscheidungsstopp vorläufig davon absehen, Asylentscheidungen zum Herkunftsland Jemen zu treffen.
Jemenitische Staatsangehörige, die in den Jemen abgeschoben werden sollen, sind auf die Möglichkeit der Stellung eines Asylantrags bzw. Asylfolgeantrags hinzuweisen. Da das BAMF derzeit aber keine Entscheidungen trifft, entsteht dadurch ein zeitlich nicht absehbarer gestatteter Aufenthalt bzw. rechtlicher Duldungsanspruch.
Abschiebungshaft für jemenitische Staatsangehörige ist derzeit unzulässig bzw. unverzüglich zu beenden.
Ausnahmen gelten bei bestimmten Ausweisungsgründen, Straftätern und § 58a AufenthG.