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Studie fordert Abschaffung der Optionspflicht im Staatsangehörigkeitsrecht

Die sogenannte Optionsregelung im Staatsangehörigkeitsrecht sollte einer aktuellen Studie zufolge aus menschenrechtlichen Gründen abgeschafft werden. Zu diesem Ergebnis kommen das Deutsche Institut für Menschenrechte und das MenschenRechtsZentrum der Universität Potsdam.

Die Optionsregelung wurde für Personen geschaffen, die die deutsche Staatsangehörigkeit bei ihrer Geburt erworben haben oder die im Rahmen einer Übergangsregelung (§ 40b des Staatsangehörigkeitsgesetzes) eingebürgert wurden und die gleichzeitig noch eine andere Staatsangehörigkeit besitzen. Wollen sie die deutsche Staatsangehörigkeit behalten, müssen sie dies bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres erklären und sich verpflichten, die weitere Staatsangehörigkeit aufzugeben (sofern es sich dabei nicht um die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats oder der Schweiz handelt). Wird die Erklärung nicht abgegeben, droht der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit.

Betroffen sind laut der Studie von Andreas Zimmermann, Janine Schütte und Meltem Sener bis 2017 über 49.000 Deutsche, danach werden es schätzungsweise 41.000 Personen jährlich sein.

In der Studie wird die Optionsregelung unter völker-, europa- und menschenrechtlichen Gesichtspunkten untersucht. Dabei kommen die Autorinnen und Autoren zu dem Ergebnis, dass die Regelung in mehrfacher Hinsicht gegen das Grundgesetz verstößt, so gegen das Gebot der Ungleichbehandlung und gegen das Verbot des Entzugs der Staatsangehörigkeit.