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Bundestag beschließt Änderungen des Aufenthaltsrechts

Der Bundestag hat am 17. März 2011 ein Gesetzespaket zum Aufenthaltsrecht verabschiedet, das neben der Einführung eines Straftatbestands der Zwangsverheiratung u.a. auch eine Bleiberechtsregelung für Jugendliche vorsieht.

Neben dem neuen Straftatbestand führt das "Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften" ein eigenständiges Wiederkehrrecht für ausländische Opfer von Zwangsverheiratungen ein. Die Mindestbestandszeit, die für den Fall des Scheiterns der Ehe ein eigenständiges Aufenthaltsrecht begründet, wird von zwei auf drei Jahre erhöht.

Darüber hinaus wurde auf Antrag der Regierungsfraktionen kurzfristig ein neuer Paragraph 25a AufenthG in das Gesetzgebungsverfahren eingeführt, der die "Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden" geregelt. Demnach kann Jugendlichen mit einer Duldung, die sich sechs Jahre in Deutschland aufhalten und sechs Jahre erfolgreich die Schule besucht haben, eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Die Eltern der betroffenen Jugendlichen können ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie den Lebensunterhalt eigenständig durch Erwerbstätigkeit sichern können.

Weiterhin sieht eine Änderung von § 8 Abs. 3 AufenthG vor, dass Aufenthaltserlaubnisse nur für ein Jahr erteilt werden sollen, solange ein Integrationskurs nicht erfolgreich abgeschlossen oder auf andere Weise nachgewiesen wurde, dass die Integration erfolgt sei. 

 

Text der Änderungen:

  • Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 13.1.2011, BT-Ds 17/4401
  • Auf Antrag von Union und FDP vorgenommene Änderungen vom 16.3.2011: 17/5093