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Überblick zu Aufnahmeprogrammen für syrische Flüchtlinge

Pro Asyl hat auf seiner Homepage eine aktualisierte Zusammenstellung der Aufnahmeprogramme für syrische Flüchtlinge veröffentlicht. Informiert wird über das aktuell laufende dritte Aufnahmeprogramm des Bundes sowie über die Programme der einzelnen Bundesländer.

Pro Asyl weist darauf hin, dass mehrere Bundesländer für das im Juni 2014 beschlossene dritte Aufnahmeprogramm des Bundes keine neuen Anträge entgegennehmen. Stattdessen sollen hierfür bereits vorliegende Anträge abgearbeitet werden - also Anträge von Personen, die sich im Rahmen eines der vorhergehenden Aufnahmeprogramme bereits gemeldet hatten, aber nicht berücksichtigt werden konnten. Da die Vorgehensweise hier aber unterschiedlich ist, empfiehlt Pro Asyl, sich im Zweifelsfall an die Ausländerbehörde vor Ort zu wenden, wenn der Wunsch besteht, syrische Familienangehörige in Deutschland aufzunehmen. Auch mit Blick auf mögliche zukünftige Programme könne es sinnvoll sein, sich bereits jetzt an die Behörden zu wenden.

Bei den Aufnahmeprogrammen der Länder hatte es sich in der Vergangenheit als Problem erwiesen, dass die in Deutschland lebenden aufnahmewilligen Personen sich nicht nur verpflichten mussten, die Kosten für den Lebensunterhalt ihrer Angehörigen zu übernehmen, sondern auch Krankenversicherungsschutz für die Angehörigen nachweisen mussten. Bei der Innenministerkonferenz im Juni 2014 verständigten sich die Länder darauf, dass künftig auf den Nachweis des Krankenversicherungsschutzes verzichtet werden solle. Diese Vereinbarung wurde aber noch nicht in allen Ländern umgesetzt. Die Webseite von Pro Asyl informiert über die Mindestvoraussetzungen, die in den Ländern gelten.

Aus einer im August veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke geht hervor, dass die ersten beiden bundesweiten Aufnahmeprogramme, die im Jahr 2013 initiiert wurden, beinahe abgeschlossen sind. So seien im Rahmen des ersten Programms vom Mai 2013, das die Aufnahme von 5000 besonders schutzbedürftigen Syrern vorsah, 4966 Aufnahmezusagen erteilt worden. Die Regierung geht davon aus, dass die meisten dieser Personen bereits eingereist sind. Gemäß der zweiten Aufnahmeanordnung vom 23. Dezember 2013 hätten insgesamt 4510 Personen eine Aufnahmezusage erhalten. Auch für dieses Programm waren 5000 Plätze vorgesehen.

Im Rahmen der Aufnahmeprogramme der Länder wurden laut der Auskunft der Bundesregierung 6145 Visa an syrische Flüchtlinge erteilt (Stand: 30. Juni 2014). Dabei zeigen sich deutliche regionale Unterschiede: Beinahe die Hälfte der Aufnahmezusagen (3004) wurden in Nordrhein-Westfalen erteilt, die anderen Länder weisen deutlich geringere Zahlen auf. Bayern hat als einziges Bundesland kein Landesprogramm für die Aufnahme eingerichtet.

Da die Zahl der Antragsteller die Zahl der verfügbaren Plätze um ein Vielfaches überstieg, verständigten sich Bund und Länder im Juni 2014 auf ein drittes Aufnahmeprogramm für 10000 weitere syrische Flüchtlinge.