Nachrichten-Archiv

Neue Aufnahmeanordnung für syrische Flüchtlinge veröffentlicht

Das Bundesministerium des Innern hat am 18. Juli 2014 eine neue Aufnahmeverordnung für syrische Flüchtlinge erlassen. Sie geht auf einen Beschluss der Konferenz der Innenminister und -senatoren (IMK) vom Juni 2014 zurück.

Die IMK hatte beschlossen, das Kontingent für syrische Flüchtlinge, die im Rahmen des humanitären Aufnahmeprogramms nach Deutschland einreisen dürfen, um 10.000 Personen zu erweitern. Laut der jetzt veröffentlichten Aufnahmeanordnung werden für das neue Programm vor allem Personen berücksichtigt, die Verwandte in Deutschland haben. Wie schon in den bisherigen Aufnahmeprogrammen werden als mögliche weitere Kriterien für die Aufnahme genannt:

  • "Sonstige Bezüge zu Deutschland" (etwa Sprachkenntnisse),
  • spezielle humanitäre Gründe (etwa Kinder oder Frauen mit besonderem Schutzbedarf, besonderer medizinischer Behandlungsbedarf), sowie
  • die "Fähigkeit, nach Konfliktende einen besonderen Beitrag zum Wiederaufbau des Landes" leisten zu können.

Besonders sollen Personen aufgenommen werden, deren Lebensunterhalt von den hier lebenden Verwandten ganz oder teilweise bestritten werden kann. Im Unterschied zu den Aufnahmeprogrammen einiger Bundesländer ist dies beim Bundesprogramm aber keine zwingende Voraussetzung.

Auch aus diesem Grund planen einige Bundesländer, für das neue Programm nur Personen zu melden, für die bereits Aufnahmeanträge vorliegen, die in den bisherigen Bund- oder Länderprogrammen aber nicht berücksichtigt werden konnten. So hatte etwa das Innenministerium Nordrhein-Westfalens schon im Vorfeld mitgeteilt, dass vorliegende Anträge in das neue Programm überführt werden sollen und daher keine Bewerbungen für das neue Programm möglich sein sollen.

Das Innenministerium Schleswig-Holsteins hat dagegen mit Erlass vom 22. Juli 2014 angeordnet, dass auch für das neue Programm Anträge entgegengenommen werden sollen (bis zum 12. September 2014). Daneben werden auch in Schleswig-Holstein laufende Aufnahmeanträge für das neue Programm berücksichtigt.

  • <link fileadmin user_upload redaktion dokumente download herunterladen der datei>Den Erlass des Innenministeriums Schleswig-Holstein vom 22. Juli 2014 sowie die Aufnahmeanordnung des Bundes vom 18. Juli 2014 finden Sie hier.