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Allgemeine Verwaltungsvorschriften zum Aufenthaltsgesetz, zum FreizügigkeitsG/EU und zum Ausländerzentralregister in Kraft getreten

Die Allgemeine Verwaltungsvorschriften (AVwVs) des Bundesministeriums des Innern sind am 31.10.09 und 3.11.09 in Kraft getreten und von der öffentlichen Verwaltung zu beachten.

Die Allgemeine Verwaltungsvorschriften zum Aufenthaltsgesetz, zum FreizügigkeitsG/EU und zum Ausländerzentralregister vom 26.10.2009 sind im Gemeinsamen Ministerialblatt vom 30.10.2009 und 2.11.2009 veröffentlicht worden und am Tag nach der Veröffentlichtung, d. h. am 31.10.2009 bzw. 3.11.2009, in Kraft getreten.

Als auf Art. 84 Abs. 2 GG gestützte Verwaltungsvorschrift ist eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift von allen Trägern der öffentlichen Verwaltung zu beachten.

Die Vorläufigen Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zum Aufenthaltsgesetz und zum Freizügigkeitsgesetz/EU sind damit überholt und nicht mehr zu beachten.