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NRW: Abschiebestopp für Roma, Ashkali und Ägypter nach Serbien und Kosovo

Mit Erlass vom 1.12.2010 hat das Ministerium für Inneres und Kommunales in NRW angeordnet, dass bis zum 31.3.2011 Angehörige ethnischer Minderheiten grundsätzlich nicht nach Serbien und in den Kosovo abgeschoben werden dürfen.

Begründet wird der sog. "Wintererlass" mit Berichten des Auswärtigen Amtes über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Serbien und Kosovo über die Lebensbedingungen von Roma, Ashkali und Ägyptern. Diese sei weiterhin schwierig und es könne nicht ausgeschlossen werden, dass sich die angespannte wirtschaftliche und soziale Situation in der Winterzeit weiter verschärfte und zu besonderen Härten führe.

Der Abschiebestopp nach § 60a Abs. 1 AufenthG gilt nicht für Straftäter, die strafrechtlich zu Geldstrafen von mehr als 50 Tagessätzen verurteilt worden sind; außer Betracht bleiben hierbei Straftaten, die nach dem AufenthG oder dem AsylVfG nur von Ausländern begangen werden können. Eine Addition mehrerer Einzelstrafen von bis zu 50 Tagessätzen findet nicht statt.

<link fileadmin user_upload redaktion dokumente download herunterladen der datei>IM NRW, Erlass vom 1.12.2010 - 15-39.10.07-3/5-10-411 - (2 S.,  M17916)