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Übersicht zu geplanten Änderungen im Aufenthaltsrecht

Die GGUA-Flüchtlingshilfe hat eine Zusammenstellung der vom Bundesinnenministerium geplanten Änderungen im Aufenthaltsrecht veröffentlicht.

Das Bundesinnenministerium hat im April 2014 den sogenannten Referentenentwurf eines Gesetzes "zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung" vorgelegt. Darin ist u.a. vorgesehen, dass Abschiebungshaft gegen ausreisepflichtige Ausländer immer dann angeordnet werden soll, wenn "Fluchtgefahr" besteht. Diesen Haftgrund kennt das bestehende Aufenthaltsgesetz nicht. Laut dem Referentenentwurf sollen die zuständigen Behörden künftig von erheblicher Fluchtgefahr ausgehen, wenn z.B. Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Ausländer unter Umgehung einer Grenzkontrolle eingereist ist. 

Daneben wird in dem Referentenentwurf das Ausweisungsrecht grundlegend neu geordnet: An die Stelle des bisherigen Systems, bei dem nach "Ermessensausweisungen", "Regelausweisungen" und zwingenden Ausweisungen unterschieden wird, sollen "Ist-Ausweisungen" treten. Zu diesen soll es immer dann kommen, wenn das öffentliche Interesse an einer Ausweisung die privaten Interessen des Betroffenen an einem Verbleib im Bundesgebiet überwiegen.

Weiterhin ist vorgesehen, mit einem neuen § 25b des Aufenthaltsgesetzes eine "Bleiberechtsregelung" für langjährig geduldete Personen einzuführen: Demnach soll Personen, die seit acht Jahren (bzw. sechs Jahren bei Familien mit minderjährigen Kindern) mit einer Duldung in Deutschland leben, eine Aufenthaltserlaubnis "bei erfolgreicher wirtschaftlicher Integration" erteilt werden können. Voraussetzung hierfür ist, dass der Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestritten werden kann bzw. zu erwarten ist, dass der Lebensunterhalt künftig aus eigenen Mitteln gesichert werden kann.

Neben dem Referentenentwurf, der jetzt noch innerhalb der Bundesregierung beraten werden muss, gibt es aktuell noch einen weiteren Gesetzentwurf "zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer." Darin ist vorgesehen, dass Serbien, Mazedonien sowie Bosnien und Herzegowina als "sichere Herkunftsstaaten" eingestuft werden. Daneben soll das "Arbeitsverbot", also die Frist, innerhalb derer keine Beschäftigungserlaubnis erteilt wird, für Personen mit Duldung und für Asylbewerber auf drei Monate abgesenkt werden. Dieser Gesetzentwurf wurde am 30. April 2014 vom Bundeskabinett beschlossen und muss jetzt von Bundestag und Bundesrat behandelt werden.

Volker Maria Hügel von der GGUA-Flüchtlingshilfe Münster hat die geplanten Regelungen des Referentenentwurfs zusammengestellt.