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Ergänzende Asylstatistik 2014 veröffentlicht

Auf der Internetseite des Deutschen Bundestages wurden jetzt die "Ergänzenden Informationen zur Asylstatistik 2014" veröffentlicht. Die von der Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag eingeholte Auskunft der Bundesregierung enthält umfangreiche Details etwa zur Bearbeitungsdauer von Asylanträgen, zu den sogenannten "Dublinverfahren" sowie zu gerichtlichen Verfahren.

Die Fraktion Die Linke fragt die Bundesregierung seit einigen Jahren regelmäßig nach detaillierten Zahlen, die in den Statistiken des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nur zum Teil enthalten sind. So enthalten die "Ergänzenden Angaben" zum Beispiel weitergehende Angaben dazu, auf welcher Grundlage im Jahr 2014 Flüchtlingsschutz gewährt wurde (staatliche/nichtstaatliche Verfolgung, geschlechtsspezifische Verfolgung, Familienflüchtlingsschutz). Demnach erhielten rund 19.000 Personen den Flüchtlingsstatus aufgrund staatlicher Verfolgung zugesprochen, etwa 6900 wegen nichtstaatlicher Verfolgung.

Differenziert wurde 2014 darüber hinaus erstmals bei den anderweitigen Schutzformen: Von den rund 7250 Entscheidungen, in denen Personen ein Schutz "unterhalb" des Flüchtlingsschutzes gewährt wurde, erhielten 5174 den subsidiären Schutz nach europäischem Recht, während bei 2079 Personen ein "nationales" Abschiebungsverbot ausgesprochen wurde.

Insgesamt lag die Schutzquote (also Anteil der Personen, die Asyl, Flüchtlingsschutz oder anderweitigen Schutz erhielten) erneut auf hohem Niveau: So führten 31,5% der Asylentscheidungen zur Gewährung von Schutz, die Quote erhöht sich sogar auf 48,5%, wenn die "sonstigen Verfahrenserledigungen" herausgerechnet werden (also Entscheidungen, bei denen der Antrag nicht inhaltlich geprüft wurde, z.B. Ablehnungen im Zuge des sogenannten Dublinverfahrens wegen Zuständigkeit eines anderen Staates).

In Bezug auf die Bearbeitungsdauer von Asylanträgen wird in der Auskunft u.a. differenziert zwischen der Bearbeitungsdauer allgemein und der Dauer in den "normalen" Verfahren, bei denen es sich nicht um Asylfolgeverfahren handelte und bei denen kein Dublinverfahren eingeleitet wurde. Dabei zeigt sich, dass die durchschnittliche Verfahrensdauer beim BAMF im Jahr 2014 sechs Monate höher lag als im Gesamtdurchschnitt (13,1 statt 7,1), wenn die Dublin- und Folgeverfahren herausgerechnet werden. Bei einigen Herkunftsländern (Afghanistan, Iran, Pakistan) belief sich die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Anträgen im Jahr 2014 bei dieser Zählung sogar auf über 18 Monate.

Nach der Auskunft der Regierung werden derzeit die Anträge von Staatsangehörigen Syriens, Serbiens, Mazedoniens, Bosnien-Herzegowinas sowie die Anträge von Angehörigen religiöser Minderheiten aus dem Irak prioritär behandelt.

In 23.413 Fällen wurden Asylverfahren in Deutschland durch sogenannte "Dublin-Entscheidungen" beendet (also der Feststellung, dass Deutschland nicht zuständig für das Verfahren ist). Dies bedeutete einen Anstieg von knapp 7500 derartiger Entscheidungen gegenüber dem Vorjahr. Demgegenüber blieb die Zahl der im Rahmen des Dublinverfahrens an einen anderen europäischen Staat überstellten Personen konstant (4772 Überstellungen 2014 gegenüber 4741 im Jahr 2013). Knapp 60% der Überstellungen entfielen dabei auf lediglich drei Staaten (Polen: 1218, Belgien: 844, Italien: 782). Demgegenüber kam es zu vergleichsweise wenigen Überstellungen in andere Länder - so erfolgten im Jahr 2014 nur 18 Überstellungen nach Bulgarien, obwohl die deutschen Behörden 4405 Übernahmerersuchen an ihre bulgarischen Kollegen gerichtet hatten. Nach Ungarn wurden nur 178 Personen überstellt, bei 3913 Übernahmeersuchen im Jahr 2014.