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Übersichten zum "Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz"

Die GGUA Flüchtlingshilfe Münster hat Arbeitshilfen mit den geplanten Gesetzesänderungen veröffentlicht, die laut einer Ankündigung von Bundes- und Landesregierungen Anfang November 2015 in Kraft treten sollen.

Das von der Regierungskoalition beschlossene Gesetzespaket war beim "Flüchtlingsgipfel" von Bund und Ländern am 25. September 2015 offenbar ohne weitere Änderungen bestätigt worden. Bundes- und Landesregierungen kündigten an, dass die Maßnahmen im Oktober 2015 von den Parlamenten beschlossen und nach Möglichkeit am 1. November 2015 in Kraft treten sollen. Es ist daher davon auszugehen, dass die Gesetzesänderungen im Wesentlichen so verabschiedet werden, wie sie im Gesetzentwurf vom 21. September 2015 enthalten sind.

Auf der Grundlage dieses Gesetzentwurfs hat Volker Maria Hügel von der GGUA Flüchtlingshilfe Münster die nachfolgend genannten Übersichten erstellt (geplante Änderungen sind farblich hervorgehoben). Zu den wichtigsten Änderungen gehört, dass Albanien, Kosovo und Montenegro zu "sicheren Herkunftsstaaten" erklärt werden sollen. Asylsuchende sollen zudem verpflichtet werden können, bis zu sechs Monate (statt bisher drei) in Erstaufnahmeeinrichtungen zu verbleiben. Insbesondere in den Erstaufnahmeeinrichtungen sollen Leistungen künftig "nach Möglichkeit" in Form von Sachleistungen – darunter auch Wertgutscheinen – statt in Form von Bargeld gewährt werden.

Mit der geplanten Änderung soll zudem das Asylverfahrensgesetz abgeschafft und durch ein "Asylgesetz" ersetzt werden.