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Bundesrat fordert stichtagsunabhängiges Bleiberecht

Der Bundesrat hat am 22. März 2013 einen Gesetzentwurf verabschiedet, der eine Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete Ausländerinnen und Ausländer vorsieht. Im Unterschied zu früheren Regelungen soll dabei die Möglichkeit, ein Bleiberecht zu erhalten, nicht an einen Stichtag gebunden sein.

Der Gesetzentwurf, der vom Land Hamburg eingebracht wurde, sieht eine Änderung des Paragraphen 25a sowie die Einfügung eines neuen Paragraphen 25b in das Aufenthaltsgesetz vor.

Im geänderten § 25a ist im Wesentlichen vorgesehen, dass "gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden" nach vier Jahren des Aufenthalts mit Aufenthaltserlaubnis, Duldung oder Aufenthaltsgestattung eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden "soll". Zur Zeit ist hier im Aufenthaltsgesetz geregelt, dass eine solche Aufenthaltserlaubnis nach sechs Jahren erteilt werden "kann".

Der neue § 25b des Gesetzentwurfs trägt die Überschrift "Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration". Darin wird geregelt, dass eine Aufenthaltserlaubnis an Ausländerinnen und Ausländer erteilt werden kann, die sich acht Jahre mit einer Duldung in Deutschland aufhalten (sechs Jahre, wenn sie in häuslicher Gemeinschaft mit einem minderjährigen Kind leben). Zudem müssen sie verschiedene andere Voraussetzungen erfüllen, wie etwa die überwiegende Sicherung des Lebensunterhalts und das Vorliegen grundlegender Kenntnisse der deutschen Sprache (Niveau A2).

Ausgeschlossen von der Regelung sollen auch künftig u.a. Personen sein, die ihre Aufenthaltsbeendigung durch vorsätzliche falsche Angaben zu ihrer Identität oder durch Verletzung ihrer Mitwirkungspflichten verhindert haben.

Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung übermittelt. Diese muss ihn zusammen mit einer Stellungnahme innerhalb von sechs Wochen an den Bundestag weiterleiten.

Den Gesetzentwurf des Bundesrates ist abrufbar auf der Seite des Flüchtlingsrats Berlin.