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Bundesregierung will Familiennachzug zu Syrern erleichtern

Die Bundesregierung hat die Bundesländer zu einer "gemeinsamen Kraftanstrengung" aufgefordert, um den Familiennachzug zu in Deutschland lebenden syrischen Flüchtlingen zu vereinfachen. Um dies zu erreichen, sollen die Visaverfahren durch verschiedene Maßnahmen beschleunigt werden. Dies berichtete der Niedersächsische Flüchtlingsrat am 10. Juni 2015.

 

Laut der Mitteilung des Flüchtlingsrats haben sich das Bundesinnenministerium des Innern und das Auswärtige Amt<link file:27876 download file> in einem gemeinsamen Schreiben vom 4. Mai 2015 an die Bundesländer gewandt. Darin weisen die Ministerien darauf hin, dass die deutschen Botschaften in der Region zur Zeit besonders viele Anträge auf Familiennachzug zu in Deutschland lebenden syrischen Flüchtlingen erhalten. Trotz Personalverstärkungen seien Termine in den Visastellen "manchmal auf Monate hin ausgebucht".

Zur Beschleunigung des Familiennachzugs sollen die deutschen Botschaften ein vereinfachtes Verfahren zur Feststellung der Familienverhältnisse anwenden. Wenn der Nachweis der Familienverhältnisse durch legalisierte Urkunden nicht möglich ist, soll zukünftig auch die "Glaubhaftmachung zur Überzeugung der Botschaft" ausreichend sein. Weiterhin soll der Nachweis, dass die in Deutschland lebenden Flüchtlinge tatsächlich schutzberechtigt sind, künftig durch einen automatisierten Abgleich mit dem Ausländerzentralregister erfolgen.

Die Länder werden gebeten, die folgenden Maßnahmen zur Erleichterung des Familiennachzugs umzusetzen:

  • "Globalzustimmung" bei Nachzug zu einem anerkannten Flüchtling - bei Antragstellung innerhalb von drei Monaten nach Anerkennung als Flüchtling besteht nach § 29 Abs. 2 Satz 2 AufenthG ein Anspruch auf Familiennachzug, ohne dass ausreichender Wohnraum oder die Lebensunterhaltssicherung für die Familie nachgewiesen werden müssen. Die Ausländerbehörden müssen in diesem Fall also ohnehin regelmäßig die Zustimmung zum Familiennachzug erteilen. Die Bundesregierung regt daher an, die Einzelprüfung durch die Ausländerbehörden durch eine "Globalzustimmung für den Nachzug der Kernfamilien" zu ersetzen.
  • Solange das Verfahren noch nicht eingespielt ist oder wenn keine Globalzustimmung der obersten Landesbehörde vorliegt, sollen die Ausländerbehörden vom "Instrument der Vorabzustimmung großzügig Gebrauch" machen. Auch bei den Ausländerbehörden solle im Zweifelsfall die Glaubhaftmachung zur Feststellung der Familienverhältnisse an die Stelle des Nachweises durch legalisierte Urkunden treten.

Der Niedersächsische Flüchtlingsrat äußert in seiner Meldung die Hoffnung, dass mit den angekündigten Maßnahmen das Verfahren zur Visumserteilung beschleunigt werden wird. Zugleich weist er darauf hin, dass weitere Hindernisse für den Familiennachzug fortbestehen, insbesondere lange Wartezeiten für Termine bei den Botschaften im Libanon und in der Türkei. Daneben sei die Vorgehensweise der Botschaften im Hinblick auf die Passpflicht uneinheitlich: Wenn Familienangehörige keinen Pass von den syrischen Behörden erlangen könnten, werde nur in Einzelfällen eine Ausnahme von der Passpflicht gemacht, wenn die Identität durch andere Dokumente nachgewiesen werden könne. In anderen Fällen werde die Erteilung von Visa zum Familiennachzug aber noch immer mit Hinweis auf die Passpflicht verweigert.