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Informationen zu "Verpflichtungserklärungen" bei der Aufnahme syrischer Familienangehöriger

In mehreren Bundesländern gibt es Anordnungen, die die Aufnahme von Familienangehörigen von in Deutschland lebenden Syrern ermöglichen sollen. Voraussetzung ist aber regelmäßig die Abgabe einer sogenannten Verpflichtungserklärung. Die GGUA Flüchtlingshilfe Münster hat die wichtigsten Informationen hierzu zusammengestellt.

Nach Angaben des Autors Claudius Voigt ist die Abgabe der Verpflichtungserklärung durch die hier lebenden Verwandten in allen bisher bekannt gewordenen Anordnungen zwingende Voraussetzung für die Aufnahme von Familienangehörigen. Zur praktischen Umsetzung dieser Vorgabe existieren bundesweit einheitliche Regelungen, die in den Informationen der GGUA erläutert werden.

Bei einer strengen Anwendung der derzeit gültigen Voraussetzungen wird nach Auffassung des Autors die Aufnahme von Familienangehörigen allerdings praktisch unmöglich gemacht. Die entscheidenden Hürden bestehen demnach in sehr hohen Anforderungen an das verfügbare Einkommen sowie darin, dass aufgenommene Verwandte in der Regel aus der gesetzlichen Krankenkasse ausgeschlossen sind und privat versichert werden müssten (was in der Praxis aber häufig von den privaten Krankenkassen verweigert werde). Der Autor kommt daher zu dem Schluss, dass die bestehenden Anordnungen dringend überarbeitet werden müssten, wenn nicht ein Großteil der potenziell begünstigten Personen von der Aufnahme ausgeschlossen werden soll.

  • Die Zusammenstellung<link fileadmin user_upload redaktion dokumente arbeitshilfen download herunterladen der datei> "Aufnahme syrischer Familienangehöriger – Verpflichtungserklärung und Krankenversicherung" finden Sie hier.