Die Änderungen gehen auf zwei verschiedende Gesetze zurück.
Das im September 2014 vom Bundestag verabschiedete und am 28. November 2014 vom Bundesrat bestätigte "Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Sozialgerichtsgesetzes" wird zum Beginn des dritten Monats nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten (Ausnahme: die Änderungen des §12 AsylbLG), frühestens also am 1. März 2015.
Das "Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung von asylsuchenden und geduldeten Ausländern" ist zwar noch nicht verabschiedet, die hierin vorgesehenen Änderungen im AsylbLG sollen jedoch zeitgleich mit den bereits verabschiedeten Änderungen aus dem o.g. Gesetz in Kraft treten.
Die Textfassung des neuen AsylbLG von Claudius Voigt berücksichtigt die Änderungen durch diese beiden Gesetze und stellt sie farbig dar.