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BGH hebt Freispruch im Fall »Oury Jalloh« auf

Der Bundesgerichtshof hat am 7. Januar 2010 das Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau im Prozess um den Tod von Oury Jalloh aufgehoben.

Der sierraleonische Asylsuchende war auf den Tag genau fünf Jahre zuvor bei einem Brand in einer Zelle des Polizeireviers Dessau gestorben.

Das Landgericht hatte den wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagten Dienstgruppenleiter des Polizeireviers mit der Begründung freigesprochen,
dass kein Vorsatz feststellbar und es nicht nachweisbar sei, dass der Angeklagte durch ein sofortiges Eingreifen den Tod Oury Jallohs hätte vermeiden können.

Laut der Pressemitteilung des BGH ist die Urteilsbegründung des Landgerichts in mehreren Punkten nicht nachvollziehbar. So sei durch das Landgericht nicht ausreichend geklärt worden, wie die Matratze in Brand geraten konnte, an die Oury Jalloh gefesselt war. Darüber hinaus wurde die Annahme des Landgerichts beanstandet, der Angeklagte habe sich pflichtgemäß verhalten, obwohl er den Feueralarm zunächst ignorierte. Das Verfahren muss nun vor dem Landgericht Magdeburg neu verhandelt werden (Urteil vom 7. Januar 2010, 4 StR
413/09).