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Leitfaden zum Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge neu erschienen

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat im Februar 2014 seinen Leitfaden zu Arbeitsmarktzugang und -förderung für Flüchtlinge in einer überarbeiteten Fassung herausgegeben. Berücksichtigt wurden Neuerungen beim Arbeitsmarktzugang, die u.a. Personen mit einer Duldung betreffen.

Der Leitfaden wurde im Rahmen des Bundesprogramms "zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge" erarbeitet. Autor ist der Berliner Rechtsanwalt Joachim Genge. Der Leitfaden richtet sich besonders an die Arbeitsagenturen bzw. Jobcenter/Träger der Grundsicherung. Dargestellt werden die wichtigsten Aufenthaltstitel sowie die Zuständigkeiten für Beratung und Vermittlung. Darüber hinaus gibt der Leitfaden in mehreren Tabellen einen Überblick dazu, welche Instrumente des Arbeitsmarktzugangs und der -förderung bei den jeweiligen Personengruppen mit unterschiedlichem Aufenthaltsstatus anwendbar sind.

In der im Februar 2014 erschienenen Neufassung sind insbesondere auch die Änderungen berücksichtigt, die durch die im Juli 2013 in Kraft getretene neue Beschäftigungsverordnung eingetreten sind. Klargestellt wird etwa, dass aufgrund dieser Neuregelungen Personen mit einer Duldung einen Zugang zum Arbeitsmarkt haben, wenn sie eine sogenannte zustimmungsfreie Beschäftigung ausüben wollen (etwa Berufsausbildungen, Praktika, Beschäftigungen bei Verwandten). Dies gilt vom ersten Tag ihres Aufenthalts an, also auch in dem 12-Monats-Zeitraum, in dem ansonsten keine Beschäftigungserlaubnis erteilt werden kann.

Die Broschüre ist in 16 verschiedenen Versionen (für jedes Bundesland) erhältlich. Bei den vor Ort ansässigen Projekten des ESF-Bundesprogramms können auch gedruckte Broschüren bestellt werden.