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VGH Baden-Württemberg: Rückkehr nach Afghanistan nur bei familiärem Rückhalt

Bekanntgabe des Urteils vom 14.5.2009

Afghanische Flüchtlinge, die weder über eine besondere berufliche Qualifikation noch in ihrer Heimat über Grundvermögen verfügen und die bei einer Rückkehr nach Kabul mit der Hilfe und Unterstützung durch Familie oder Bekannte nicht rechnen können, dürfen aus humanitären Gründen nicht in ihr Heimatland abgeschoben werden. Das hat der 11. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) mit einem heute bekannt gegebenen Urteil vom 14.5.2009 entschieden.