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EGMR stoppt Überstellung nach Italien

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am 13. Februar 2013 die Überstellung einer somalischen Familie nach Italien mittels einer sogenannten vorläufigen Maßnahme ausgesetzt. Dies teilten die Rechtsanwälte der betroffenen Familie mit.

Aus der Mitteilung der Rechtsanwälte Dr. Stephan Hocks und Dominik Bender geht hervor, dass die Familie im Jahr 2011 nach Italien einreiste und dort zunächst in einer Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht wurde. Im Januar 2012 seien sie aber aus dieser Einrichtung entlassen worden, ohne dass ihnen eine andere Unterkunft zur Verfügung gestellt worden sei. Daraufhin seien sie nach Deutschland weitergereist.

Im Rahmen des sog. "Dublin-Verfahrens" wurde vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge festgestellt, dass Italien für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig sei. Das Verwaltungsgericht Kassel erklärte die daraufhin angeordnete Abschiebung nach Italien für zulässig, auch eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht führte nicht zu einer Aussetzung der drohenden Überstellung.

Mit der jetzt getroffenen "vorläufigen Maßnahme" des EGMR wird die Abschiebung der Familie hingegen bis zum 6. März 2013 ausgesetzt. Die Bundesregierung soll bis zu diesem Datum mitteilen, welche Garantien von der italienischen Regierung eingeholt werden können, um einen ausreichenden Schutz der Familie in Italien sicherzustellen. Dies betrifft insbesondere die Aufnahmebedingungen und die Unterkunft.

Zuvor hatte der EGMR Anfang 2012 in zwei Fällen Überstellungen von Dänemark nach Italien mit vorläufigen Maßnahmen gestoppt. 

  • <link fileadmin user_upload redaktion dokumente download herunterladen der datei>Die Mitteilung des EGMR zu seiner vorläufigen Maßnahme finden Sie hier.