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EuGH-Generalanwältin für Stärkung der Rechte von Deserteuren

Die EuGH Generalanwältin Eleanor Sharpston hat am 11.11.2014 ihr Gutachten zu den Rechten von Deserteuren vorgelegt, die Schutz vor Verfolgung in Europa suchen.

Anlass war der Fall eines US-Deserteurs, der als Mechaniker für Kampfhubschrauber im Irak-Einsatz war und in Deutschland einen Flüchtlingsschutzantrag gestellt hatte. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) lehnte nach einer Bearbeitungszeit von drei Jahren den Antrag ab. Die dagegen eingelegte Klage beim Verwaltungsgericht München führte dazu, dass das Gericht dem Europäischen Gerichtshof einige Fragen zur Auslegung der Qualifikationsrichtlinie vorlegte. Generalanwältin Sharpston vertritt nun die Auffassung, dass auch Deserteure Anspruch auf Flüchtlingsschutz in der EU haben, wenn sie durch ihren Militärdienst in Kriegsverbrechen verwickelt werden könnten. Dabei sei es unerheblich, ob es nationale Regelungen zur Ahndung von Kriegsverbrechen gebe oder ob der Einsatz von einem UN-Mandat gedeckt sei. Das bedeutet, dass die EU auch Deserteure vor Verfolgung schützen muss, die nicht direkt an Kampfhandlungen beteiligt sind, wenn ihr Handeln zu menschenrechtswidrigen Handlungen beiträgt. Das BAMF hatte dies bisher verneint. Allerdings, so die Generalanwältin, müssten vom nationalen Gericht eine ganze Reihe von Fragen im Einzelfall geprüft werden. Zum Beispiel, ob der Deserteur seine Haltung auch glaubhaft und schlüssig vertritt und ob er seine Ziele auch durch einen regulären Antrag auf Kriegsdienstverweigerung hätte erreichen können.

Das Gutachten der Generalanwältin ist nicht bindend für den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg, häufig folgt er dem Votum der Generalanwältin jedoch. Mit dem Urteil ist in einigen Monaten zu rechnen.

Zur Presseerklärung des EuGH hier

Zum Schlussantrag der Generalanwältin hier