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Studie des Jesuiten-Flüchtlingsdiensts zu "Dublin II"

Der Jesuiten-Flüchtlingsdienst (JRS) hat am 4. Juni 2013 eine Studie zur Umsetzung der sogenannten Dublin II-Verordnung in neun EU-Staaten vorgelegt. Darin wird Deutschland insbesondere wegen der häufigen Inhaftierungen von Asylsuchenden im Rahmen des Dublin-Verfahrens kritisiert.

Mit der Dublin II-Verordnung wird geregelt, welcher EU-Staat für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist. Der Bericht des JRS, für den Interviews mit 257 Asylsuchenden geführt wurden, kommt zu dem Ergebnis, dass es in Europa keine vergleichbaren Standards für das Asylverfahren und für die Lebensbedingungen von Asylsuchenden gibt. So müssten Asylsuchende in Frankreich oft in Bahnhöfen oder Parks übernachten, weil sie keine Unterkunft erhielten. Auch in Italien würden häufig keine Unterkünfte zur Verfügung stehen, obwohl das Gesetz dies vorschreibe. Dies führe dazu, dass Personen im Rahmen des Dublin-Verfahrens in Länder zurückgeschoben würden, die sie wegen unerträglicher Zustände verlassen mussten.

In Deutschland wurden 37 Asylsuchende für den Bericht befragt. Von diesen hätten viele eine "Odyssee" durch drei oder vier EU-Staaten hinter sich gehabt, so Heiko Habbe, Policy Officer des JRS Deutschland, anlässlich der Vorstellung des Berichts. Viele der Befragten hätten in anderen EU-Staaten ohne Essen und Geld auf der Straße leben müssen. Rund die Hälfte der Befragten hätte angegeben, das Verfahren nicht zu verstehen.

Der Jesuiten-Flüchtlingsdienst fordert, im Rahmen von "Dublin-Verfahren" grundsätzlich auf Inhaftierungen zu verzichten. Darüber hinaus solle es Asylsuchenden grundsätzlich freigestellt werden, in welchem Land sie ihr Asylverfahren führen wollten.

Auf der Homepage des Jesuiten-Flüchtlingsdiensts Deutschland stehen zum Download zur Verfügung:

Eine deutsche Übersetzung des Berichts ist nach einer Mitteilung des JRS Deutschland geplant.