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BVerfG stoppt Dublin-Überstellung nach Griechenland

Das Bundesverfassungsgericht hat mit einer einstweiligen Anordnung vom 8.9.2009 eine Überstellung eines irakischen Asylsuchenden nach Griechenland gestoppt.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit einer einstweiligen Anordnung vom 8.9.2009 eine Überstellung eines irakischen Asylsuchenden nach Griechenland gestoppt. Die Verfassungsbeschwerde gebe Anlass zur Untersuchung, ob und gegebenenfalls welche Vorgaben das Grundgesetz für die fachgerichtliche Prüfung der Grenzen des Konzepts der normativen Vergewisserung bei der Anwendung von § 34 a Abs. 2 AsylVfG treffe, wenn es um eine Überstellung im Rahmen der Dublin II-Verordnung gehe. Die Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde seien angesicht des Vortrags des Beschwerdeführers zur Situation von Asylantragstellern in Griechenland nicht von vornherein offensichtlich von der Hand zu weisen.

Az. 2 BvQ 56/09