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Beendigung der regelmäßigen Inhaftierung in "Aufgriffsfällen"

Das Bundesinnenministerium (BMI) hat einen Erlass aus dem Jahr 2006 aufgehoben, wonach Personen, die beim unerlaubten Grenzübertritt "aufgegriffen" wurden und für die ein sogenanntes Dublin-Verfahren eingeleitet wurde, keinen Asylantrag stellen konnten und regelmäßig inhaftiert wurden.

Die Beendigung dieser Praxis geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine schriftlichen Frage des Bundestagsabgeordneten Josef Winkler (Bündnis 90/Die Grünen) vom 19. August 2013 hervor. Demnach hat das BMI den Erlass vom 3. März 2006 mit Wirkung vom 28. Juni 2013 aufgehoben.

In dem Erlass des BMI war 2006 einerseits angeordnet worden, dass Personen, die beim unerlaubten Grenzübertritt aufgegriffen wurden und bei denen ein "Dublin-Verfahren" eingeleitet wurde, grundsätzlich in Abschiebungshaft genommen werden sollten. Das Ziel war, die Betroffenen unmittelbar aus der Haft abschieben zu können, sobald im Dublin-Verfahren festgestellt wurde, dass die Überstellung in ein anderes europäisches Land möglich war. 

Darüber hinaus war in dem Erlass geregelt worden, dass Asylanträge in derartigen "Aufgriffsfällen" vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht bearbeitet werden sollten. Diese Regelung war von Rechtsanwälten und Nichtregierungsorganisationen als europarechtswidrig kritisiert worden, zudem hatten Verwaltungsgerichte mehrfach entschieden, dass auch in solchen Fällen ein Anspruch auf eine Bearbeitung eines Asylantrags besteht.

Die Aufhebung des Erlasses wurde von der Bundesregierung nun mit der Änderung der Dublin-Verordnung und mit dem bevorstehenden Inkrafttreten des Richtlinienumsetzungsgesetzes begründet (s. dazu auch die Nachricht vom 2. August 2013). 

  • Die Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche Frage des Abgeordneten Josef Winkler <link fileadmin user_upload redaktion dokumente download herunterladen der datei>finden Sie hier.