Die Bundesregierung ist grundsätzlich der Auffassung, dass ausländische Ehegatten von deutschen Staatsangehörigen einreisen dürfen, wenn sie die nötigen Sprachkenntnisse nicht in zumutbarer Weise erwerben können. Dies teilte die Bundesregierung am 15. März 2013 in einer Antwort auf eine Kleine…
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