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Gesetz zur Einführung verbesserten Rechtsschutzes in "Dublin-Verfahren" vor Verabschiedung

Einem Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen zufolge könnten noch vor Ende der Wahlperiode erstmals effektive Rechtsschutzmöglichkeiten in Verfahren nach der sogenannten Dublin-Verordnung geschaffen werden.

Einen entsprechenden Änderungsvorschlag zu einem Gesetzesentwurf der Bundesregierung haben die Fraktionen von Union und FDP für die Sitzung des Bundestags-Innenausschusses am 15. Mai 2013 vorgelegt. Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung das Aufenthaltsgesetz und das Asylverfahrensgesetz an die Neufassung der sogenannten Qualifikationsrichtlinie anpassen (Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/95/EU, BT-Ds. 17/13063). 

Zusätzlich zu diesen Änderungen wird durch die Koalitionsfraktionen nun auch eine Neufassung von § 34a Absatz 2 des Asylverfahrensgesetzes angestrebt. Dieser soll den folgenden Wortlaut erhalten:

"(2) Anträge nach § 80 Absatz 5 der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Abschiebungsanordnung sind innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe zu stellen. Die Abschiebung ist bei rechtzeitiger Antragstellung vor der gerichtlichen Entscheidung nicht zulässig."

Damit würde erstmals die Möglichkeit geschaffen, dass ein Verwaltungsgericht auf Antrag die aufschiebende Wirkung von Klagen gegen geplante Überstellungen im Rahmen der sogenannten Dublin-II-Verordnung anordnet. Eben dies ist in der geltenden Fassung des § 34a des Asylverfahrensgesetzes ausgeschlossen.

Seit den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 21.1.2011 (M.S.S. gegen Belgien und Griechenland) und dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 21.12.2011 (N.S. u.a.) wurde die strikte deutsche Regelung häufig als europarechtswidrig kritisiert. Der EuGH hatte in seinem Urteil festgestellt, dass eine Überstellung im Dublin-II Verfahren gegen die Europäischen Grundrechtecharta verstoße, wenn systemische Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen für Asylsuchende in dem Erstaufnahmestaat bestehen. Daraufhin hatten viele deutsche Verwaltungsgerichte bereits entgegen der Gesetzeslage Eilrechtsschutz bei Dublin-II-Überstellungen gewährt.

Bereits zuvor hatte Deutschland im Januar 2011 Überstellungen nach Griechenland ausgesetzt und sie seitdem auch nicht wieder aufgenommen. Dadurch hatte sich ein beim Bundesverfassungsgericht anhängiges Grundsatzverfahren erledigt, in dem ein Asylsuchender gegen seine drohende Überstellung nach Griechenland geklagt hatte

  • <link fileadmin user_upload redaktion dokumente download herunterladen der datei>Änderungsvorschlag der Koalitionsfraktionen, Ausschussdrucksache 17(4)738).