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Studie zur Anwendung der Dublin-Verordnung veröffentlicht

Das Projekt "Dublin Transnational Network" hat im Februar 2013 eine vergleichende Studie zur Anwendung der "Dublin-II-Verordnung" in elf europäischen Staaten vorgelegt.

Für die Studie wurden Berichte von Partnerorganisationen sowie die Rechtsprechung der beteiligten Länder ausgewertet. Untersucht wurden dabei die Anwendung der Zuständigkeitskriterien (etwa bei Personen, die Familienangehörige in einem Mitgliedstaat haben und bei unbegleiteten Minderjährigen) sowie die Anwendung von Regeln, die im Ermessen der Staaten stehen (sog. Selbsteintrittsrecht). Weiterhin wurde ausgewertet, wie Asylsuchende über das Verfahren informiert werden und welche Möglichkeiten sie haben, sich gegen drohende Überstellungen in andere Staaten zu wehren. Weitere Aspekte der Studie betreffen die Aufnahmebedingungen und die Anordnung von Haft sowie Fragen der praktischen Anwendung und der Umsetzung von Rechtsprechung der europäischen Gerichte.

In beinahe allen untersuchten Bereichen stellt die Studie erhebliche Unterschiede in der Interpretation und Anwendung der Verordnung fest. Darüber hinaus fehle es an einer Analyse, welche Kosten das System verursacht und ob es aus Sicht der Staaten überhaupt einen nachweisbaren Nutzen habe.

Die Autoren der Studie kommen daher zu dem Ergebnis, dass das "Dublin-System" sowohl gegenüber den Asylsuchendes als auch gegenüber den Staaten versagt. Entgegen der erklärten Absicht werde durch die Dublin-II-Verordnung nicht garantiert, dass alle Asylsuchenden Zugang zu einem Asylverfahren hätten. Weiterhin sorge die Verordnung dafür, dass Familien getrennt würden, Menschen inhaftiert oder von sozialer Unterstützung ausgeschlossen würden.

Auf der Homepage des Dublin Transnational Project steht die Studie (in englischer Sprache) zum Download zur Verfügung:

Weitere Informationen: