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Neufassung der Qualifikationsrichtlinie im Amtsblatt erschienen

Die Neufassung der sog. Qualifikationsrichtlinie (Richtlinie 2011/95/EU) ist am 20. Dezember 2011 im Amtsblatt der Europäischen Union erschienen. Sie wird nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren die bisher geltende Richtlinie (2004/83/EG) ablösen.

Die Qualifikationsrichtlinie definiert die gemeinsamen Standards der EU für die Anerkennung und den Status von Flüchtlingen sowie von Personen, die einen subsidiären Schutzstatus erhalten. Zu den wichtigsten Änderungen der Neufassung gehört, dass Rechte von Flüchtlingen und subsidär Schutzberechtigten einander weitgehend angeglichen werden sollen. Zwar können die Mitgliedstaaten im innerstaatlichen Recht weiterhin vorsehen, dass diese Personengruppen unterschiedliche Aufenthaltstitel erhalten (bei Personen mit Flüchtlingsstatus ist der Titel für mindestens drei Jahre zu erteilen, bei Personen mit subsidiären Schutzstatus für mindestens ein Jahr). Sie sollen aber in Hinblick auf das Recht zur Familienzusammenführung sowie beim Zugang zum Gesundheitssystem sowie zum Arbeitsmarkt gleichgestellt werden.

Der Verabschiedung der neuen Richtlinie waren mehrjährige Verhandlungen vorausgegangen. Mit der Neufassung der Richtlinie wird die alte Fassung der Qualifikationsrichtlinie (RL 2004/83/EG vom 29. April 2004) mit Wirkung vom 21. Dezember 2013 aufgehoben.

Den Text der Neufassung der Richtlinie finden Sie hier.