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Durchführungsverordnung zur "Dublin-III-Verordnung" erschienen

Die geänderte Durchführungsverordnung zur "Dublin-III-Verordnung" ist am 8. Februar 2014 im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden.

Mit der seit Jahresbeginn 2014 geltenden "Dublin-III-Verordnung" wird die Zuständigkeit für Asylverfahren in der EU geregelt. Die Durchführungsverordnung enthält vor allem Bestimmungen, die die zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten der Verordnung betreffen. So wird z.B. vorgeschrieben, wie ein Übernahmeersuchen (für die Übernahme der Verantwortung für ein Asylverfahren) an einen anderen Mitgliedstaat auszusehen hat und wie bei Verzögerungen im zwischenstaatlichen Verfahren vorzugehen ist. 

Daneben enthält die Durchführungsverordnung auch die "Informationen über die Dublin-Verordnung", die Asylsuchenden nach Art. 4 der Dublin-III-Verordnung schriftlich in einer für sie verständlichen Sprache ausgehändigt werden müssen. Neben einem allgemeinen Merkblatt zur Verordnung gibt es ein Merkblatt für Personen, die sich bereits in einem Dublin-Verfahren befinden sowie besondere Informationen für unbegleitete Minderjährige.

  • <link fileadmin user_upload gesetzetexte do_dubliniii_l39_1_20140208.pdf download herunterladen der datei>Die Durchführungsverordnung <link fileadmin user_upload gesetzetexte do_dubliniii_l39_1_20140208.pdf download herunterladen der datei>zur Dublin-III-Verordnung finden Sie hier.