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Bundesregierung will Leistungen des AsylbLG neu bestimmen

Die Bundesregierung plant eine Neufestsetzung der Leistungssätze des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG), da die aktuellen Sätze nicht unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Anforderungen ermittelt wurden. Dies teilte die Regierung in ihrer Antwort vom 10.11.2010 auf eine Große Anfrage der Fraktion Die Linke mit (BT-Ds. 17/3660).

Die Bundesregierung geht demnach davon aus, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den "Hartz-IV-" Regelsätzen vom 9.2.2010 auch auf das Asylbewerberleistungsgesetz anwendbar ist. In diesem Urteil hatte das Bundesverfassungsgericht festgelegt, dass alle existenznotwendigen Aufwendungen "in einem transparenten und sachgerechten Verfahren nach dem tatsächlichen Bedarf" zu ermitteln sind. Demgegenüber seien die im Jahr 1993 erstmals geregelten und seitdem geltenden Leistungen des AsylbLG "auf der Grundlage von Kostenschätzungen" bestimmt worden.

Eine Neufestsetzung der Leistungssätze des AsylbLG soll laut Bundesregierung erfolgen, sobald die Regelbedarfe nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch neu bestimmt wurden. Hierfür hatte das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber eine Frist bis Ende 2010 gesetzt.

Die Antwort der Bundesregierung enthält weiterhin umfangreiche Angaben u.a. zur Zahl und Zusammensetzung der Empfänger von Leistungen des AsylbLG sowie zur Unterbringung und zu den Formen der Leistungsgewährung in den einzelnen Bundesländern. 

Die Bundestagsdrucksache 17/3660 finden sie hier.