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EGMR stoppt Abschiebung nach Italien

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 19.10.2011 die Überstellung eines Flüchtlings nach Italien vorläufig gestoppt.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 19.10.2011 die Überstellung eines Flüchtlings nach Italien vorläufig gestoppt (no 64208/11), nachdem zuvor das Bundesverfassungsgericht den Antrag auf Erlass einer entsprechenden einstweiligen Anordnung abgelehnt hatte.

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