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Aus dem Asylmagazin: Überblick zu den Neuerungen im Asylbewerberleistungsgesetz

Im aktuellen Asylmagazin (Ausgabe 3/2015) erscheint ein Kurzüberblick zu den Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz, die Anfang 2015 in Kraft getreten sind. Diesen stellen wir hier vorab zum Download zur Verfügung.

 

Mit zwei neuen Gesetzen, die im Dezember 2014 im Bundesgesetzblatt erschienen sind, wurde das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) reformiert. Unter anderem wurde die Dauer des Bezugs der niedrigeren Leistungen deutlich herabgesenkt: Asylsuchende und weitere Leistungsempfänger erhalten jetzt in der Regel 15 Monate lang Leistungen nach dem AsylblG und wechseln dann zu den sogenannten Analogleistungen, die den Sätzen des Sozialgesetzbuchs entsprechen. Bis 2014 galt hierfür eine Frist von 48 Monaten. Am 1. März 2015 traten darüber hinaus neue Regelsätze des AsylbLG in Kraft.