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Europäisches Parlament verabschiedet "Asylpaket"

Das Europäische Parlament hat am 12. Juni 2013 die überarbeiteten Normen verabschiedet, mit denen das europäische Asylsystem vereinheitlicht werden soll.

Im Paket beschlossen wurden die sogenannten "Asylverfahrensrichtlinie", die "Aufnahmerichtlinie" sowie die "Dublin-III-Verordnung" gemeinsam mit der EURODAC-Verordnung.

  • Zur Vereinheitlichung der Verfahren wird u.a. eine Frist von sechs Monaten für die Bearbeitung von Asylanträgen eingeführt (bis zu 18 Monaten in Ausnahmefällen). Daneben gibt es einige Änderungen, mit denen die Situation besonders schutzbedürftiger Personen im Verfahren verbessert werden soll. Nichtregierungsorganisationen kritisieren aber, dass weiterhin keine einheitlichen Standards für die Rechtsberatung von Asylsuchenden geschaffen wurden.
  • Auch im Bereich der Aufnahme von Asylsuchenden zielen Änderungen der Richtlinie darauf ab, die Situation besonders schutzbedürftiger Personen zu verbessern, indem ein Screening-Verfahren eingeführt wird. Auf deutliche Kritik sind Regelungen gestoßen, die dafür sorgen könnten, dass die Praxis der Inhaftierung von Asylsuchenden während des Verfahrens in einigen Mitgliedstaaten ausgeweitet werden könnte.
  • Durch die Änderungen der Dublin-Verordnung, die die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Asylverfahren regelt, werden die Möglichkeiten der Betroffenen verbessert, sich gegen eine Überstellung in einen anderen Mitgliedstaat zu wehren. So sollen Asylsuchende grundsätzlich auch im "Dublin-Verfahren" ein Recht auf eine Anhörung haben. Gegen eine Überstellungsentscheidung ist außerdem effektiver Rechtsschutz zu gewähren.
  • Die Eurodac-Verordnung regelt die Speicherung und den Austausch der Fingerabdrücke von Asylsuchenden und illegal eingereisten Personen. Hier ist durch die Änderung der Verordnung vorgesehen, Polizeibehörden und anderen staatlichen Stellen einen erleichterten Zugang zur Datenbank einzuräumen.

Der europäische Rat hatte im Jahr 2009 im Stockholmer Programm beschlossen, dass bis zum Jahr 2012 ein gemeinsames Asylverfahren und ein einheitlicher Status für Personen, die Asyl oder anderweitigen Schutz erhalten, geschaffen werden sollten. Daraufhin wurden die bestehenden Richtlinien und Verordnungen nach und nach überarbeitet. Mit den jetzt beschlossenen Richtlinien und Verordnungen ist die zweite Phase der sogenannten Harmonisierung des europäischen Asylsystems weitgehend abgeschlossen. Nach Ansicht von Nichtregierungsorganisationen werden aber auch die neuen Regelungen nicht dafür sorgen, dass bei den Asylverfahren in Europa künftig ein einheitlicher Standard erreicht wird.

Die neue "Dublin III-" Verordnung wird sechs Monate nach Inkrafttreten wirksam (Anfang 2014), während für die jetzt beschlossenen Richtlinien eine Umsetzungsfrist bis Mitte 2015 gilt.