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Gesetz für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse verabschiedet

Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 29.9.2011 das "Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen" (Anerkennungsgesetz) verabschiedet.

Mit dem Artikel 1 des Anerkennungsgesetzes wird ein neues "Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen - Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG)" geschaffen. Zugleich werden in rund 60 weiteren Artikeln bestehende Gesetze, Verordnungen und Ausbildungsordnungen geändert. Ziel des Gesetzentwurfs ist laut der Begründung der Bundesregierung, die wirtschaftliche Einbindung von Fachkräften zu verbessern und die Integration von Migranten in den deutschen Arbeitsmarkt zu fördern.

Das Gesetz sieht vor, dass die zuständigen Stellen - also in der Regel die berufsständischen Kammern - künftig innerhalb von drei Monaten darüber entscheiden müssen, ob eine im Ausland erworbene Qualifikation als gleichwertig mit einem deutschen Abschluss anzusehen ist (§ 6 Abs. 3 BQFG). Dieser Rechtsanspruch auf ein Feststellungsverfahren ist nicht mehr von der Staatsangehörigkeit abhängig. Das BQFG regelt darüber hinaus, wie die Gleichwertigkeit von Berufsabschlüssen festzustellen ist und wie bei fehlenden Nachweisen über im Ausland erworbene berufliche Qualifikationen zu verfahren ist.

Das Anerkennungsgesetz wird etwa drei Monate nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Es betrifft dann die Berufe, für die der Bund als Gesetzgeber zuständig ist. Für Berufe, deren Qualifikationen im Zuständigkeitsbereich der Bundesländer liegen - darunter Ingenieure, Lehrer, Erzieher - müssen die Länder eigene Regelungen treffen.

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