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Kritik von NGOs an geplanten Gesetzesänderungen

Mehrere Nichtregierungsorganisationen haben Anfang Juni 2014 Stellungnahmen zum sogenannten Referentenentwurf eines "Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung" vorgelegt. Sie kritisieren insbesondere die geplanten Neuregelungen im Bereich der Abschiebungshaft.

 

Vorgelegt wurde der Entwurf am 7. April 2014 durch das Bundesministerium des Innern. Im Juni 2014 haben u.a. Amnesty International,<link fileadmin user_upload redaktion dokumente stellungnahmen stellungnproasyl download herunterladen der datei> Pro Asyl, die <link fileadmin user_upload redaktion dokumente stellungnahmen stellungnbagfw download herunterladen der datei>Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) sowie der Ausschuss Ausländer- und Asylrecht des Deutschen Anwaltvereins ihre Stellungnahmen vorgelegt.

Übereinstimmend wird in den Stellungnahmen die geplante Neuregelung der Abschiebungshaft kritisiert. Im Referententwurf ist u.a. vorgesehen, dass Abschiebungshaft gegen ausreisepflichtige Ausländer immer dann angeordnet werden soll, wenn "Fluchtgefahr" besteht. Diesen Haftgrund kennt das bestehende Aufenthaltsgesetz nicht, er soll aber unter Bezugnahme auf die europäische "Dublin-III-Verordnung" in das deutsche Aufenthaltsgesetz eingeführt werden. Allerdings kritisieren die Nichtregierungsorganisationen, dass die geplanten Regelungen mit den europäischen Vorgaben nicht in Einklang stehen: So würde die geplante Neuregelung des Aufenthaltsgesetzes zu einer erheblichen Ausweitung der Haftgründe führen und in der Folge könnten die meisten Asylsuchenden im Rahmen des Dublin-Verfahrens in Haft genommen werden. Demgegenüber sei in den entsprechenden europäischen Rechtsakten geregelt, dass Inhaftierung aufgrund von "Fluchtgefahr" nur nach einer Einzelfallprüfung auf der Grundlage objektiver, gesetzlich festgelegter Kriterien stattfinden dürfe.

Grundsätzlich begrüßt wird in den meisten Stellungnahmen die Möglichkeit, dass es für Personen mit einer Duldung, die sich wirtschaftlich integriert haben, künftig unter bestimmten Voraussetzungen (und unabhängig von einem Stichtag) möglich sein soll, ein Bleiberecht in Deutschland zu bekommen. Allerdings warnen die Organisationen davor, dass durch Verschärfungen in anderen Bereichen zahlreiche Betroffene von dieser Bleiberechtsregelung ausgeschlossen werden würden.