Die Autoren kommen auf der Grundlage einer europaweiten Erhebung zu dem Ergebnis, dass sowohl die Ausstattung der Gerichte mit Länderinformationen als auch deren Verwendung in den Mitgliedstaaten der EU erhebliche Unterschiede aufweisen. Dabei geht die Studie auch ausführlich darauf ein, wie die EU-Staaten (sowie die Schweiz) die Zuständigkeiten für Rechtsmittel in Asylsachen geregelt haben. Bereits hier gibt es erhebliche Abweichungen: So haben 16 Staaten die Klageverfahren bei einer spezialisierten Instanz zentralisiert, während in den anderen die Zuständigkeit für Klagen im Asylverfahren bei dezentralen Gerichten liegt. Schon aus diesen verschiedenen Organisationsformen ergeben sich erhebliche Unterschiede hinsichtlich der Spezialisierung sowie der Ausstattung der Gerichte.
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