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Abschiebungen nach Syrien weiterhin ausgesetzt

Das Bundesministerium des Innern hat sein Einvernehmen für eine Verlängerung von Abschiebungsstopps nach Syrien erteilt. Dies teilte das Ministerium am 15. März 2013 mit.

Aufgrund der Zustimmung des Innenministers können die Bundesländer die bestehenden Abschiebungsstopps verlängern. Nach dem Aufenthaltsgesetz können die Länder in eigener Verantwortung Abschiebungen in bestimmte Staaten nur für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten aussetzen. Für längerfristige Regelungen ist das Einvernehmen mit dem Bundesinnenministerium erforderlich.

Die Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums finden Sie hier.