UNHCR-Empfehlungen zu den geplanten AnkER-Zentren

Die Bundesregierung plant die Errichtung von kombinierten Ankunfts-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen (sogenannte „AnkER“-Einrichtungen). UNHCR hat hierzu im Juni 2018 Empfehlungen vorgelegt.

2018-6-UNHCR_zu_AnkER

Zu den wichtigsten Empfehlungen von UNHCR zählen:

  • Begrenzung des Höchstdauers des Aufenthalts in den AnkER-Einrichtungen auf drei, höchstens sechs Monate;
  • Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten bei der Auswahl des Standorts (örtliche Infrastruktur, Bevölkerungszahl, organisatorische Handhabbarkeit etc.);
  • Unabhängige Verfahrensberatung, wobei neben einer allgemeinen Information über das Verfahren eine fallspezifische Beratung nach Möglichkeit vor der Antragstellung, jedenfalls aber vor der Anhörung, erfolgen sollte; weitere Beratungstermine vor Zustellung des Bescheids sollen ermöglicht werden;
  • Konzepte für die Gewaltprävention, Sicherheit der Einrichtung und das Konfliktmanagement.
  • Frühzeitige Feststellung, ob Personen besonderen Unterstützungsbedarf haben und Berücksichtigung solcher besonderen Bedürfnisse bei der Aufnahme und im Verfahren. Unterbringung in den AnkER-Einrichtungen nur, wenn die betreffenden Bedürfnisse dort auch angemessen berücksichtigt werden können.