In den aktuellen Übersichten werden die Voraussetzungen dargestellt, unter denen Asylsuchende Zugang zu Ausbildungs- und Sprachförderung sowie zu beruflichen Fördermaßnahmen haben. Bereits berücksichtigt sind Änderungen, die sich durch das Inkrafttreten der Deutsch-Förderverordnung zum 1. Juli 2016 ergeben haben. Hingewiesen wird außerdem auf Einschränkungen, die im Rahmen des Integrationsgesetzes dazu führen werden, dass einige der Instrumente nur noch für Personen mit "guter Bleibeperspektive" greifen. Das Integrationsgesetz wurde Anfang Juli 2016 von Bundestag und Bundesrat beschlossen, sodass in Kürze mit einem Inkrafttreten zu rechnen ist.
Die Übersichten behandeln die folgenden Themen:
- Zugang zu Freiwilligendiensten, Arbeitsgelegenheiten und Studium für Asylsuchende (Juni 2016)
- Zugang zur Ausbildungsförderung für Asylsuchende (Juni 2016)
- Zugang zum Arbeitsmarkt und zur Arbeitsförderung für Asylsuchende (Juni 2016)
- Zugang zu Sprachförderung für Asylsuchende (Juni 2016)
Deutliche Verbesserungen soll es durch das Integrationsgesetz hingegen beim Zugang zur Ausbildung für geduldete Personen geben. Hierzu hat die GGUA das folgende Papier erstellt:
Die Arbeitshilfe zum Aufenthaltsgesetz (mit farblich hervorgehobenen Änderungen) wird von der GGUA Flüchtlingshilfe ebenfalls zum Download angeboten: