Die Übersicht der GGUA Flüchtlingshilfe enthält Informationen zur Kostenübernahme für eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher im Rahmen medizinischer, insbesondere psychotherapeutischer Behandlungen. Dabei wird zwischen dem Leistungsbezug nach dem AsylbLG, dem Bezug von Analogleistungen gem. § 2 AsylbLG sowie dem Bezug von Leistungen nach dem SGB II unterschieden.