Das Papier richtet sich an die sogenannten Bleiberechtsnetzwerke. Laut dem Autor Claudius Voigt haben die aktuellen rechtlichen Änderungen u.a. zur Folge, dass geduldeten Personen auch während der ersten zwölf Monate ihres Aufenthalts der Zugang zum Arbeitsmarkt nicht mehr vollständig versperrt ist. Vielmehr bestehe für sie nun ein "rechtlich-theoretischer" Zugang zu den sogenannten "zustimmungsfreien" Tätigkeiten. Daher dürfte auch diese Personengruppe in die Projekte der Bleiberechtsnetzwerke aufgenommen werden und hätte Zugang zu den aus dem Europäischen Sozialfonds geförderten Sprachkursen.
Weiterhin werden in der Handreichung die wichtigsten Änderungen für Personen mit einer Aufenthaltsgestattung sowie für Personen mit Aufenthaltserlaubnissen aus humanitären bzw. familiären Gründen erläutert.
Die <link fileadmin user_upload redaktion dokumente arbeitshilfen download herunterladen der datei>Handreichung der GGUA finden Sie hier.