In den zur Zeit auf EU-Ebene verhandelten Vorschlägen für das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) sind umfangreiche Änderungen an zentralen Rechtsakten vorgesehen. Hierzu zählen die Dublin-Verordnung, die Richtlinien zum Asylverfahren und zu den Aufnahmebedingungen sowie die sogenannte Qualifikationsrichtlinie (in der definiert wird, wer in Europa schutzberechtigt ist). Das europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen EASO soll in eine Asylagentur umgewandelt werden. Derzeit wird über die Vorschläge im Europäischen Parlament sowie im Europäischen Rat verhandelt.
Im Positionspapier äußern die unterzeichnenden Organisationen "große Sorge um den Fortbestand des individuellen Asylrechts in der EU". So solle der Flüchtlingsschutz verstärkt auf Staaten außerhalb der EU verlagert werden. Die Möglichkeit, Schutzsuchende ohne Prüfung eines Asylantrags in Dritt- und Herkunftsstaaten zurückzuweisen, würden deutlich ausgeweitet. Die hierfür vorgesehenen "Drittstaatenregelungen" werden in der Stellungnahme ebenso wie weitere geplante Änderungen erläutert und kritisiert, wobei die unterschiedlichen Vorschläge von EU-Kommission und EU-Parlament sowie der Diskussionsstand im Rat jeweils kurz erläutert werden.
Die gemeinsame Stellungnahme wird getragen von: Amnesty International, AWO, BAfF, BumF, Caritas, Diakonie Deutschland, Jesuiten-Flüchtlingsdienst, NRV, Der Paritätische, Pro Asyl, RAV, Rechtsberaterkonferenz.
- Das Positionspapier "Für den Fortbestand des Zugangs zum individuellen Asylrecht in Europa: Zu den aktuellen Reformvorschlägen für das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS)" ist hier abrufbar.