Aus einem aktuellen Hinweis des Auswätigen Amts auf der Seite der deutschen Auslandsvertretungen in Afghanistan geht hervor, dass die Visastelle der Botschaft in Kabul aufgrund eines Bombenanschlags im Mai 2017 weiterhin für unbestimmte Zeit geschlossen bleibt. Daher können innerhalb Afghanistans nach wie vor keine Einreisevisa nach Deutschland beantragt werden (wir berichteten: Familiennachzug faktisch ausgesetzt: Kein Zugang zum Visumsverfahren in Afghanistan).
Das Auswärtige Amt hat nun zunächst Ausweichregelungen für die Beantragung von Schengen-Visa für kurzfristige Aufenthalte von bis zu 90 Tagen (sog. Touristenvisa) getroffen. Die Antragstellung kann nun bei deutschen Vertretungen in Neu Delhi (Indien), Istanbul (Türkei) und Dubai (Vereinigte Arabische Emirate) erfolgen.
Visa für langfristige Aufenthalte, wie zum Familiennachzug zu in Deutschland anerkannten Flüchtlingen, können bislang weiterhin weder in Afghanistan noch in anderen Staaten beantragt werden. Allerdings werden derzeit Maßnahmen getroffen, um die Beantragung dieser sogenannten nationalen Visa an den deutschen Botschaften in Neu Delhi (Indien) und Islamabad (Pakistan) zu ermöglichen. Personen, die solche Visa (z.B. zur Familienzusammenzusammenführung, Studium) beantragen möchten, können sich bereits jetzt in eine Warteliste eintragen (Einzelheiten dazu auf familie.asyl.net). Bei der Beantragung von Visa bei deutschen Vertretungen außerhalb Afghanistans ist jedoch zu beachten, dass afghanische Staatsangehörige wiederum für die Einreise in die jeweiligen Staaten (z.B. Indien und Pakistan) ein Visum benötigen.
Personen, die bereits Termine zur Antragstellung bei der Botschaft in Kabul hatten oder dort registriert waren, müssen erneut tätig werden und sich auf die oben genannte Warteliste eintragen. Visaanträge, die vor deren Schließung bereits bei der Botschaft in Kabul gestellt wurden, sollen nun in der Zentrale des Auswärtigen Amts in Berlin weiter bearbeitet werden. In diesen Fällen ist keine erneute Antragstellung erforderlich.