Grundsätzlich ist Rechtsberatung in Deutschland sogenannten Volljuristinnen und -juristen vorbehalten. Das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) ermöglicht aber Ausnahmen - darunter kann etwa die unentgeltliche und außergerichtliche Unterstützung von Asylsuchenden durch Beratungsstellen fallen. Voraussetzung ist aber, dass die beratenden Personen unter Anleitung einer juristisch qualifizierten Person handeln.
Die Handreichung der AWO erläutert, welche Beratungsleistungen als Rechtsdienstleistungen zu definieren sind - dies wird mithilfe einer aus vielen Praxisbeispielen gebildeten "Beratungsampel" verdeutlicht, die zeigt, welche Beratungsleistungen unter das RDG fallen bzw. ob sie nach den Bedingungen des RDG zulässig oder unzulässig sind. Darüber hinaus geht die Broschüre darauf ein, welche Pflichten bei der Erbringung von Rechtsdienstleistungen zu beachten sind und wie die im Gesetz vorgegebene "Anleitung" durch Volljuristinnen und -juristen aussehen kann.