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Hinweise zu Abmahnungen wegen angeblich illegaler Downloads

Der Flüchtingsrat Schleswig-Holstein weist darauf hin, dass viele Asylsuchende Abmahnungen von Anwaltskanzleien erhalten, weil sie angeblich Filme unerlaubt im Internet heruntergeladen haben. In einer Mitteilung vom 23. August 2016 gibt der Flüchtlingsrat Hinweise dazu, wie sich die Betroffenen gegen solche Abmahnungen wehren können.

Nach Auffassung des Flüchtlingsrats sind die Methoden der abmahnenden Kanzleien häufig fragwürdig. Daher sollten die Forderungen nicht unhinterfragt beglichen werden. Wenn die Betroffenen von der Unrechtmäßigkeit der Abmahnung überzeugt sind (weil sie den genannten Film nicht persönlich heruntergeladen haben und es möglicherweise auch durch Ortsabwesenheit bezeugen können), empfiehlt es sich, Widerspruch einzulegen. Auch wenn der vermeintliche Konsum der Datei möglich, aber die geforderte Summe unverhältnismäßig erscheint, können die Betroffenen beim zuständigen Amtsgericht einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe einholen. Mit diesem Schein können sie einen Anwalt oder eine Anwältin aufsuchen. Mit deren Hilfe kann beispielsweise erbeten werden, die Forderung unter Verweis auf die Zahlungsunfähigkeit einzustellen, oder es kann eine symbolische Einmalzahlung von bspw. 50 Euro angeboten werden.

Informationen für Asylsuchende über das Urheberrecht und die Risiken bei Downloads bieten auch die Verbraucherzentralen an.