Bei Abschiebungen aus Gemeinschaftsunterkünften stellt sich für Sozialarbeiter*innen und Unterstützer*innen vor Ort die Frage, inwieweit sie zur Mitwirkung bei ben behördlichen Maßnahmen verpflichtet sind bzw. wann eine Kooperation abgelehnt werden kann oder sogar muss. Die Handreichung, die gemeinsam von der Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen sowie dem Hessischen Flüchtlingsrat herausgegeben wurde, informiert über die rechtlichen Rahmenbedingungen und will den in den Gemeinschaftsunterkünften tätigen Haupt- und Ehrenamtlichen eine Orientierung über Handlungsoptionen bieten.
Die einzelnen Abschnitte beschäftigen sich mit diesen Themen:
- Abschiebung – Grundbegriffe und Verfahren
- Durchsuchen oder Betreten von Flüchtlingsunterkünften – Was darf die Polizei?
- Soziale Arbeit unter Kooperationsdruck
- Schweigepflicht gegenüber Klient*innen
- Kriminalisierung humanitären Handelns?
- Kommunen, Wohlfahrtsverbände, Mitarbeiter*innen: Aufgabenverteilung und Verantwortlichkeiten.
Autorin der Handreichung ist Marei Pelzer (Professorin für das Recht der Sozialen Arbeit und der sozialen Einrichtungen, Hochschule Fulda). Sie erörtert die hessische Rechts- und Weisungslage, in weiten Teilen sind die Ausführungen aber auch auf die Situation in anderen Bundesländern anwendbar.