Das Gesetz schafft erstmals einen Rechtsanspruch darauf, dass ein im Ausland erworbener Berufsabschluss auf seine Gleichwertigkeit mit einem in Deutschland anerkannten Abschluss überprüft wird. Daher wurden parallel zur Schaffung des BQFG die Regelungen und Verordnungen für rund 350 Berufe angepasst. Geltung hat das Gesetz damit z.B. für die akademischen und nichtakademischen Heilberufe sowie für das Handwerk. Nicht erfasst werden durch das Gesetz aber vorerst noch die Berufe (z.B. Lehrer, Ingenieure oder Erzieher), die in die Zuständigkeit der Länder fallen. Nach Angaben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung haben die Länder angekündigt, die berufsrechtlichen Regelungen in ihrem Zuständigkeitsbereich ebenfalls zu ändern.
Mit dem BQFG werden die Verfahren und die Kriterien für die Prüfung von Anträgen auf Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsabschlüssen vereinheitlicht. Nach Ablauf einer Übergangsfrist wird am 1. Dezember 2012 zusätzlich eine Bestimmung in Kraft treten, wonach über den Antrag innerhalb von drei Monaten entschieden werden muss.
Weitgehend abgeschafft werden soll durch das Gesetz die Kopplung der Berufsausübung an die Staatsangehörigkeit, wie sie bislang in einer Reihe von Berufen vorgesehen war. Damit soll es künftig auch ausländischen Staatsangehörigen möglich sein, z.B. die Approbation als Arzt zu erhalten.